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Leitfaden zum Erstellen des Berichts an den Gutachter (PTV3, Psychotherapieantrag) seit 1.4.2017

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Leitfaden zum Erstellen des tiefenpsychologischfundierten Berichts an den Gutachter (PTV3) - gültig seit 1.4.2017 Leitfaden PTV3 für Bericht an den Gutachter beim tiefenpsychologisch fundierten Kassenantrag, Psychotherapieantrag Bericht zum Erst- und Umwandlungsantrag 1. Relevante soziodemographische Daten der Patientin Beruf, Familienstand, Zahl der Kinder 2. Symptomatik und psychischer Befund Symptomatik, Schwere, Verlauf Erscheinungsbild des Patienten, Auffälligkeiten bei der Kontaktaufnahme und in der Interaktion Psychischer Befund Krankheitsverständnis 3. Somatischer Befund Konsiliarbericht Suchtmittelkonsum  Medikamente Vorbehandlungen 4. Lebensgeschichte, Krankheitsanamnese und Psychodynamik auslösende Situation  intrapsychische Konflikte Abwehrmechanismen strukturelle Ebene dysfunktionale Beziehungsmuster 5. Diagnose zum Zeitpunkt der Antragstellung ICD10-Diagnose Psychodynamische/neurosenpsychologische Diagnose Differenzialdiag

Hilfe beim Psychotherapie-Antrag

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Worauf kommt es an beim psychodynamischen Psychotherapie-Antrag? Meine Tutorials zum Thema:     Der wichtigste Punkt im Psychotherapie-Antrag: Die Darstellung der Psychodynamik im Bericht Psychotherapieantrag Klicken Sie auf nachfolgenden Link, wenn Sie das Handout zu meinen Bericht-Seminaren aufrufen wollen: http://kassenantrag.blogspot.de/2013/07/handout-zu-meinem-seminar-bericht-den.html   Für weitere Hilfen bei der Erstellung des Berichtes (Fragebögen, Strategie im Obergutachterverfahren) klicken Sie auf den nachfolgenden Link: Fragebögen-Downloads und Hilfe im Obergutachterverfahren Hier geht es zur Anleitung, wie der Bericht an den Gutachter abzufassen ist Wie stellt man den Psychotherapie-Antrag an den Gutachter?  Psychotherapie-Antrag D. Voos von Dr. med. Dunja Voos Meine Bücher zu Bericht an den Gutachter und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie  Klicken Sie auf die Buchtitel für mehr Information

Psychotherapie-Antrag - Neuerungen seit 1.4.2017

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Die wichtigsten Neuerungen beim tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie-Antrag ab 1. April 2017 Neuerungen beim Psychotherapie-Antrag und Bericht an den Gutachter ab 1.4.2017 Ausführliche Information unter: http://www.kbv.de/html/26956.php Das Wichtigste ·          Verpflichtende psychotherapeutische Sprechstunde ·          Keine Berichtspflicht für KZT mehr (aber weiter Antragspflicht) ·          Nur noch zwei Bewilligungsschritte bei der LZT ·          Krankenkasse entscheidet, ob es bei Fortführung der LZT nach 60 Stunden einen weiteren Bericht an den Gutachter geben muss ·          3 neue Formulare Psychotherapeutische Sprechstunde ·          Jeder Richtlinientherapeut muss pro Woche mindestens 100 Minuten Sprechstunde abhalten. ·          Sie dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung, ob Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und ob Patient eine Richtlinientherapie oder ein anderes Beratungsangebot benötigt: - für Er